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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Das jeweilige Formblatt ist Vertragsbestandteil.

1.2 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.3 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.

1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen enthält.

2. Bezahlung

2.1 Zur Absicherung des Reisenden hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Hierüber erhält er den Sicherungsschein. Der Sicherungsschein wird an den Reisenden zusammen mit der Reisebestätigung versandt. Mit Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von bis zu 20 % fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 oder 7.3 genannten Gründen abgesagt werden kann. Sollten dem Reisenden die Reiseunterlagen nicht spätestens bis 4 Tage vor dem Reisetermin zugegangen sein (Ausnahme: Last- Minute – Reise) hat sich der Kunde unverzüglich an sein Reisebüro zu wenden.

2.2 Tagesreisen, die keine 24 Stunden ohne Übernachtung umfassen, fallen nicht unter das Reiserecht, sofern der Reisepreis nicht höher als EUR 500,00 pro Person beträgt.

3. Leistungen

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im jeweiligen Formblatt, im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2 Reisebüros dürfen Sonderwünsche, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, wie z.B. bestimmte Lage des Zimmers, Meerblick etc. nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter wird sich bemühen, dem Wunsch des Reisenden zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters, von der Leistungsbeschreibung abweichende Zusagen zu machen, soweit sie hierzu nicht im Einzelfall ermächtigt sind.

3.3 Das Mitführen von Haustieren ist dem Reisenden nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich vorsieht oder der Veranstalter auf Anfrage des Reisenden dies dem Kunden gesondert schriftlich bestätigt hat.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss notwendige, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reiseveranstalter hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per email) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderungen zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

5. Rückgabe- und Stornierungsbedingungen (Stand: Juli 2025)

5.1 Diese Rückgabebedingungen gelten für alle über unsere Website sanatoriums24.com gebuchten Gesundheits- und Kuraufenthalte sowie Sonderaktionen in Sanatorien, Kunden mit Wohnsitz in Deutschland und andere Lände erworben werden.

5.2 Anbieter ist die Levitin Reisewelt mit Handelsname Sanatoriums24 bei Levitin Reisewelt, Kaiserstraße 61, 60385 Frankfurt am Main.

5.3 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden muss, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.4 Kein physischer Versand. Da es sich bei unseren Leistungen um digitale Buchungen und Dienstleistungen handelt, erfolgt kein physischer Warenversand. Alle Buchungsunterlagen werden per E-Mail zugesendet.

5.5 Rücktrittsrecht und Widerruf. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Eine Stornierung Ihrer Buchung ist schriftlich per E-Mail an kurreisen@sanatoriums24.com möglich.

Detaillierte Informationen zur Berechnung der Rückerstattungssumme bei einer Stornierung, abhängig von der Anzahl der Tage seit der Buchung, finden Sie auf der Seite https://sanatoriums24.com/widerrufsbelehrung/.

Rückerstattungen. Unsere Dienstleistungen (Kur- und Gesundheitsreisen) sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Rücktritt ist freiwillig bis Reisebeginn gemäß gestaffelter Bedingungen möglich. Eine Rückgabe im klassischen Sinne innerhalb von 1 bis 3 Tagen nach Buchung vorgesehen. Erstattungen erfolgen innerhalb von 18 Werktagen nach Eingang und Prüfung der Stornierung und ggf. Rückgabe von Buchungsunterlagen. Die Rückzahlung erfolgt auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

So kontaktieren Sie uns für Stornierungen oder Fragen zur Rückgabe wenden Sie sich bitte an:

Levitin Reisewelt

Юридический адрес для писемHauptsitz (Postanschrift):
Günter-Vogt-Ring 55A
60437 Frankfurt am Main
Deutschland (Germany)

Адрес клиентского офисаVerkaufsbüro im Bahnhofsviertel:
Kaiserstraße 61
60329 Frankfurt am Main
Deutschland (Germany)

Телефонная трубкаTel.+ 49 160 99 59 8188

FaxE-Mail:
kurreisen@sanatoriums24.com

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

6.1 Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Restpreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

6.2 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl hat der Reiseveranstalter, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird bis zwei Wochen vor Reiseantritt das Recht zu kündigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der/die Voraussetzung(en) für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, unterrichtet der Reiseveranstalter den Kunden hiervon.

7. Mitwirkungspflicht

7.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

7.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Anzeige des Mangels gegenüber der Hotelrezeption ist i.d.R. keine genügende Mängelanzeige. Anschriften und Telefonnummer(n) der Reiseleitung sind den Reisunterlagen zu entnehmen.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Für die unwirksame Regelung gilt die gesetzlich zulässige Regelung

9. Grundlage zur Umsetzung des Reisevertrages – Reisefähigkeit der Reiseteilnehmer

9.1 Grundlage zur Verwirklichung eines Reisevertrages zwischen Reiseteilnehmer und -veranstalter bildet die Zusicherung des Reiseanmelders, dass alle Reiseteilnehmenden und er selbst uneingeschränkt reisen können sowie keine Leistungsstörungen aufgrund eines erheblich eingeschränkten Gesundheitszustandes zu erwarten sind.

9.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

9.3 Der Reiseanmelder garantiert, dass weder bei ihm noch bei anderen von ihm angemeldeten Reiseteilnehmern eine Pflegebedürftigkeit besteht, die die angemeldete Leistung nicht umfasst. Leider sind viele Hotels sowie Sanatorien nicht in der Lage, Pflegebedürftige Reisende zu betreuen, sodass dies auch kein Bestandteil der gebuchten Kur- oder Erholungsreise sein kann bzw. ist.

9.4 Eine vor Ort festgestellte Pflegebedürftigkeit führt zur Beendigung der Reise bzw. einem nicht Teilnehmen an der Reise.

9.5 Auch bei Buchung einer Busanreise garantiert der Reiseanmelder sowohl seine eigene als auch die Reisefähigkeit aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer. Reguläre Busanreisen des Reiseveranstalters Levitin Reisewelt sind kein medizinischer Krankentransport.

10. Hotel-Kategorien und -Informationen

10.1 Die in unserem Katalog und auf der Homepage veröffentlichte Hotel- Klassifizierung nach Sternen gibt nur einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel-Standard. Diese beruht auf unserem eigenen Bewertungssystem unter Berücksichtigung der Selbsteinschätzung der Hotels. Alle zusätzlichen Hotel-Informationen sind Eigenangaben der Hotels.

10.2 Levitin Reisewelt behält das Recht auf Änderung und Ergänzung der AGB gemäß BGB und HGB. Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Reisevertragsschlusses gültigen Fassung.

11. Pass- und Visavorschriften

11.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notweniger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1 Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

12.2 Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Gerichtsstand

Für Klagen aus dem Reisevertrag ist der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich, es sei denn eine Klage des Reiseveranstalters richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters.

Stand 01.09.2023